Erste Erfahrungen bei der Umsetzung des Risikobegrenzungsgesetzes
21.09.2010 - Die Erfahrungen aus den jüngsten gesetzlichen Änderungen zur Verbesserung der Transparenz bei Namensaktien (Risikobegrenzungsgesetz) und zur Erleichterung der Stimmrechtsausübung (ARUG) sind sehr positiv und tragen dazu bei, dass der Trend zur Namensaktie ungebrochen ist.
Immer mehr Unternehmen entscheiden sich daher für die Namensaktie. Nach E.ON und Bayer in den Jahren 2008 und 2009 wurde sie in diesem Jahr auch von BASF eingeführt. Im letzten Jahrzehnt hat sich die Anzahl der Mitglieder im DAX30 mit Namensaktien damit von zwei auf 14 erhöht.

