Die Briefwahl - Rechtssichere Umsetzung und Praxiserfahrungen aus der HV-Saison 2010
17.01.2011 - Mit der Briefwahl hat der Gesetzgeber ein einfaches Instrument geschaffen, mit dem Aktionäre ihr Stimmrecht bei der Hauptversammlung abgeben können.
Die ersten Emittenten haben die Briefwahl bereits in der HV-Saison 2010 angeboten, u.a. die Allianz. Weitere Gesellschaften haben die erforderliche Satzungsregelung geschaffen und entscheiden nun für 2011 darüber, ob die Briefwahl angeboten wird. Die bisherigen Erfahrungen hiermit stimmen zuversichtlich. Neben der schriftlichen Briefwahl lässt sich das Thema auch nahtlos in bestehende Online-Services für Aktionäre einfügen und dabei rechtssicher umsetzen. International ist die Briefwahl bei Hauptversammlungen bereits ein eingeführtes Instrument, wie beispielsweise in Frankreich. Bei den zu erwartenden Transparenzverbesserungen im Aktienregister aufgrund des Risikobegrenzungsgesetzes (§ 67 AktG) könnte sich die Briefwahl künftig auch für die Stimmrechtsausübung von Aktionären im Ausland anbieten, die das deutsche Modell des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft nicht kennen.

