Neue Perspektiven für die Hauptversammlung mit dem ARUG II

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) hat große Resonanz im Markt gefunden. Zahlreiche Verbände haben sich zu den geplanten Änderungen zur Verbesserung der Aktionärsidentifikation und zur Förderung der Mitwirkung der Aktionäre, vor allem im grenzüberschreitenden Bereich, geäußert, darunter das Deutsche Aktieninstitut, der DIRK, Deutscher Investor Relations Verband, und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz. Am 12. März 2019 hat das Justizministerium dem Kabinett nun den überarbeiteten Regierungsentwurf zur Beschlussfassung übermittelt. Bis zum Ablauf der Umsetzungsfrist im Juni 2019 bleibt nicht viel Zeit. Um die Frist im parlamentarischen Verfahren halten zu können, hat das Justizministerium den Entwurf daher als besonders eilbedürftig eingestuft. Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren sind aufgrund der umfangreichen Vorabstimmungen nicht zu erwarten, weshalb mit einer schnellen Verabschiedung des ARUG II gerechnet wird. Ziel der neuen Regelungen ist die Stärkung der langfristigen Mitwirkung der Aktionäre börsennotierter Gesellschaften. Dies und die Verbesserung der Transparenz zwischen Gesellschaft und Investoren sollen zu guter Corporate Governance und zu einem nachhaltigen Unternehmenserfolg beitragen.