Die Durchführung der ordentlichen Hauptversammlungen 2020 wurde so in großer Schnelligkeit auf eine stabile und rechtssichere Grundlage gestellt. Absagen aufgrund von Versammlungsverboten wegen der Corona-Pandemie können vermieden werden. Das hilft den Gesellschaften, auch unter den aktuellen Bedingungen auf einheitlicher Basis und ohne behördliche Einschränkungen durch die lokalen Gesundheitsämter die aktienrechtlich gebotenen Beschlüsse ordnungsgemäß zu fassen.
Virtuelle Hauptversammlung 2020
Mit dem Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohneigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie hat der Gesetzgeber Regelungen für die Durchführung präsenzloser Hauptversammlungen geschaffen.