Transparenz
Ein Unternehmen mit Namensaktien kennt jederzeit seine Investoren und kann damit frühzeitig wichtige Erkenntnisse über Veränderungen einzelner Aktionäre oder in der Aktionärsstruktur gewinnen.
Ein entscheidender Vorteil der Namensaktie ist die jederzeitige Kenntnis der Aktionäre und der Aktionärsstruktur. Da die Daten neuer Aktionäre börsentäglich an das Aktienregister gemeldet und in diesem verarbeitet werden, sind diese auch zu jedem Zeitpunkt aktuell für Analysen und Recherchen verfügbar.
Damit können Bestandsentwicklungen institutioneller Investoren verfolgt und für geeignete Kommunikationsmaßnahmen durch Investor Relations genutzt werden. Auch im Sektor der Retail-Aktionäre bieten die aktuellen Daten eine wertvolle Hilfestellung für die Kommunikation mit Aktionären und für die Beantwortung von Aktionärsanfragen.
Auch über Veränderungen in der Aktionärsstruktur, z.B. von institutionellen zu privaten Aktionären oder Zuwächse von Aktionären in bestimmten Ländern oder Regionen besteht jederzeit Transparenz, so dass bei Bedarf geeignete Maßnahmen getroffen werden können. Zudem bieten diese Daten zusammen mit den Bestandsverläufen einzelner Investoren ein gutes ‚Frühwarnsystem‘ für die Erkennung möglicher Übernahmeversuche oder anderer kritischer Transaktionen.
Aktionäre, die nur über Nomineebestände im Aktienregister eingetragen sind, können im Rahmen von Auskunftsverlangen identifiziert werden, so dass deren Daten ebenfalls für Auswertungen und Folgemaßnahmen, z.B. Versandaktionen, zur Verfügung stehen.
Mit der Namensaktie bietet sich für eine Gesellschaft während der Vorbereitung zur Hauptversammlung die Möglichkeit, auf tagesaktueller Datenbasis im Aktienregister Investoren gezielt zur Hauptversammlung anzusprechen. Damit ist auch ein idealer Ausgangspunkt für eine Proxy-Solicitation-Kampagne gegeben. Während der Anmeldephase sind alle Anmeldungen bereits zum Zeitpunkt des Eingangs bei der Gesellschaft bzw. dem beauftragten Aktienregisterführer den Aktionären direkt zuordenbar - ein unschätzbarer Vorteil im Vergleich zu Inhaberaktien. Bestandsveränderungen von Investoren während der Anmeldephase können mit den gleichzeitig eingehenden Anmeldungen abgeglichen werden, um so ein detailliertes Bild der aktuellen Anmeldesituation zu erhalten.
© ADEUS Aktienregister-Service-GmbH
Kostenvorteile
Bei Namensaktien laufen viele Prozesse zentral über das Aktienregister und nicht über eine Vielzahl von Depotbanken. Daraus ergeben sich neben der Prozesshoheit und besseren Ausgestaltungsmöglichkeiten vor allem deutliche Kostenvorteile.
- Ausgestaltungsmöglichkeiten von Prozessen bei der Gesellschaft
- Optimierung der Postversände (insbesondere Portooptimierung und Vermeidung von Doppelversand wegen Mehrfachdepots)
- Einsparung von Druck- und Versandkosten durch Nutzung von elektronischer Kommunikation mit den Aktionären für die HV-Einladung, Informationsschreiben zu Kapitalmaßnahmen und für Newsletterversände
- Transparenz und Planbarkeit aller anfallender Kosten
Eine Gesellschaft mit Namensaktien kann ihre Aktionäre aus dem Aktienregister ohne Umweg über die Depotbanken direkt anschreiben und die zugehörigen Versandprozesse aktiv mitgestalten. Das gilt vor allem für den Einladungsversand zur Hauptversammlung, aber auch für IR-Informationen.
Der entscheidende Kostenvorteil liegt darin, dass die Gesellschaft Umfang und Prozesse und damit die Kosten selbst steuern kann und nicht mit jeder Bank nach der Verordnung zum Auslagenersatz abgerechnet werden muss. Zu den weiteren Vorteilen auf der Kostenseite gehört die Portooptimierung, die sich ebenfalls signifikant auf die Versandkosten auswirkt. Außerdem wird ein Doppelversand für Mehrfachdepots eines Aktionärs vermieden.
Des Weiteren können mit der Namensaktie auch die elektronischen Kommunikationsmöglichkeiten aktionärsfreundlich und effektiv für den Versandprozess eingesetzt werden. Neben dem Wegfall von Druck- und Portokosten werden so auch internationale Investoren zeitnah in die Kommunikation einbezogen.
Direkte Kommunikationsmöglichkeiten
Mit Namensaktien kann die Kommunikation zum Aktionär direkt, situationsbezogen und ohne Umwege über Depotbanken erfolgen. Zudem können alle Möglichkeiten elektronischer Kommunikation optimal genutzt werden.
Mit der Namensaktie können die modernen elektronischen Möglichkeiten für die direkte Kommunikation zwischen Gesellschaft und Aktionären genutzt werden. Die Aktionäre können elektronisch aus dem Aktienregister angeschrieben werden, z.B. mit der Einladung zur Hauptversammlung. Umgekehrt können die Aktionäre über Online-Services ohne Medienbruch papierlos mit der Gesellschaft kommunizieren. So bieten die ADEUS Online-Services alle Möglichkeiten zur Online-Anmeldung zur Hauptversammlung. Darüber hinaus können durch den Aktionär Einsicht ins Aktienregister genommen und Adressaktualisierungen übermittelt werden.
Neben dem klassischen E-Mail-Kanal bietet ADEUS auch die Alternativen E-Post und De-Mail für die sichere Kommunikation an.
Grundsätzlich besteht auch nach wie vor die Möglichkeit, wichtige Unternehmensinformationen direkt und ohne Umweg über die Depotbanken per Post an die Aktionäre zu senden.