Erste Erfahrungen mit der virtuellen Hauptversammlung

Die Hauptversammlungssaison 2020 ist in vollem Gange. Aber dieses Mal ist alles anders:

Keine großen Präsenzveranstaltungen mit Tausenden Aktionären, sondern virtuelle Hauptversammlungen, die aus einem Studio übertragen werden. Der Gesetzgeber hat dies mit einem Maßnahmenpaket im Rahmen eines Sondergesetzes zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie sehr kurzfristig ermöglicht. Das Gesetz trat am 28. März 2020 in Kraft. Etliche Gesellschaften haben inzwischen davon Gebrauch gemacht, sodass erste Praxiserfahrungen vorliegen.

Lesen und hören Sie, welche Erfahrungen Aktionäre und Unternehmen mit der virtuellen Hauptversammlung gemacht haben - im HV Magazin Artikel (siehe unten) und im Podcast von hr-iNFO (zum Podcast).