Aktionärsinformation nach ARUG II

Rechtliche Vorgaben und technische Umsetzung

Mit dem Gesetz zur Umsetzung der 2. Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) soll die Information und Mitwirkung der Aktionäre europaweit verbessert werden. Die Möglichkeit zur Identifikation der Aktionäre wird gestärkt. Hauptversammlungsinformationen sollen die Aktionäre auch grenzüberschreitend schneller erreichen. Die Abstimmung soll erleichtert werden.