EU-Datenschutz-Grundverordnung für Namensaktien

Umsetzung in der Praxis:

Zum 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (DSGVO) in Kraft. Sie vereinheitlicht EU-weit die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen mit dem Ziel, personenbezogene Daten zu schützen und den freien Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes zu gewährleisten. Auch für die Führung von Aktienregistern ergeben sich Auswirkungen.

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